Der Begriff Hollywood Smile beschreibt ein ästhetisches Gesamtkonzept und keine fest definierte Behandlung. Deshalb schwanken Angebote stark: Entscheidend ist nicht nur die Zahl der sichtbaren Zähne, sondern auch Zahngesundheit, Material, Labor, Biss und Vorbehandlungen.
Welche Leistungen können enthalten sein?
Ein vollständiger Plan kann professionelle Reinigung, Bleaching, Komposit-Bonding, Veneers, Kronen, Provisorien, Zahnfleischbehandlung, Röntgen, digitale Planung und Nachkontrollen enthalten. Bei fehlenden oder stark geschädigten Zähnen können zusätzlich Implantate oder Brücken notwendig werden.
Vergleichen Sie deshalb nie nur eine Werbezahl. Fragen Sie nach einer positionsgenauen Aufstellung pro Zahn und nach allen Leistungen, die noch hinzukommen können.
Die wichtigsten Kostenfaktoren
- Anzahl der zu behandelnden Zähne
- Veneer, Krone, Bonding oder Bleaching
- E-Max, Feldspatkeramik, Zirkon oder Komposit
- Laborqualität und individuelle Schichtung
- Notwendige Vorbehandlungen
- Provisorien, Nachkontrollen und Garantiebedingungen
Deutschland und Ausland richtig vergleichen
Bei einem Vergleich sollten Reise, Unterkunft, Nachsorge, mögliche Rückreisen und die Behandlung von Komplikationen einbezogen werden. Ein niedrigerer Stückpreis bedeutet nicht automatisch niedrigere Gesamtkosten. Wichtig ist, ob das Angebot medizinisch nachvollziehbar, vollständig und schriftlich ist.
Was muss im Angebot stehen?
Verlangen Sie Zahnnummern, Materialbezeichnung, Herstellerangaben, geplante Präparation, provisorische Versorgung, Behandlungsdauer, Zahlungsplan und Verantwortlichkeit für die Nachsorge. Unklare Sammelbegriffe wie „Premium Smile Package“ reichen für einen fundierten Vergleich nicht aus.
Häufige Fragen
Wie viele Zähne gehören zu einem Hollywood Smile?
Ist ein Hollywood Smile immer dauerhaft?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Redaktioneller Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Diagnose, Therapieempfehlung oder Rechtsberatung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Zahnarztpraxis.